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Eine Reise nach Japan gilt es gut vorzubereiten, zumal wenn es man zum ersten Mal im Land des Lächelns verweilt.

Visa / Einreisebestimmungen

 

Für die Einreise benötigen Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz lediglich einen gültigen Reisepass (Mindestgültigkeit bei Reiseantritt sechs Monate), wenn sie als Touristen einreisen und der Aufenthalt nicht drei Monate übersteigt. Im Flugzeug gilt es die so genannte Embarkation/ Disembarkation Card auszufüllen, in der persönliche Angaben abgefragt werden.
 

Besucher, die länger als drei Monate in Japan bleiben wollen, oder einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, müssen ein Visum beantragen. Das Visum kann bei der japanischen Botschaft oder einer konsularischen Vertretung beantragt werden. Bei der Einreise muss das Visum dem Grenzbeamten vorgelegt werden.

Ist man bereits in Japan und der der Aufenthalt soll auf über 90 Tage ausgedehnt werden, muss man sich als Tourist, oder auch, wenn man im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, registrieren lassen. Dazu wendet man sich rechtzeitig vor Ablauf dieser 90 Tage (vom Zeitpunkt der Einreise an gerechnet) an das Gemeindeamt des Aufenthaltsortes in Japan.

    

Direktlink Download   Visaantragsformular

Direktlink Download   Kurzfassung der neuen Einreisebestimmungen

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Botschaft                10785 Berlin, Hiroshimastr. 6                           Telefon  +49 (0) 30 21 09 40

Konsulat                 40210 Düsseldorf, Immermannstr. 45           Telefon  +49 (0) 211 16 48 20
Konsulat               
 20095 Hamburg, Rathausmarkt 5               Telefon  +49 (0) 40 333 01 70
Konsulat               
 60311 Frankfurt, Taunustor 2                         Telefon  +49 (0) 69 238 57 30
Konsulat               
 80539 München, Karl-Scharnagl-Ring 7    Telefon  +49 (0) 89 417 60 40

Honorarkonsulat   70173 Stuttgart, Am Hauptbahnhof 2        Telefon  +49 (0) 711 12 777 99

 

Zoll

 

Seit 2007 muss eine schriftliche Erklärung über die mitgeführten Gepäckstücke abgegeben werden. Das entsprechende Formular wird zum Ausfüllen i. d. R. noch im Flugzeug bereitgestellt und muss auch dann ausgefüllt werden, wenn keine zu verzollenden Waren mitgeführt werden. Auf persönliches Reisegepäck werden keine Zollabgaben erhoben, sofern es dem zuständigen Zollbeamten nach Inhalt und Umfang angemessen erscheint. Es können zollfrei eingeführt werden

 

      3 Flaschen Spirituosen (760 ml pro Flasche), ab 19 Jahren
      400 Zigaretten, bzw. 100 Zigarren, bei mehreren Arten von Tabakwaren max. 500 g
      75 ml ohne Eau de Cologne und Eau de Toilette


Darüber hinaus dürfen Waren eingeführt werden, deren gesamter Marktwert 200.000 Yen nicht übersteigt. Gegenstände mit einem Marktwert von unter 10.000 Yen sind zoll- und steuerfrei und werden nicht in die Berechnung des Gesamtwertes aller mitgeführten Waren einbezogen. Für einzelne Gegenstände oder Sortimente mit einem Marktwert von über 200.000 Yen gibt es keinen Zollfreibetrag.

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Allgemeine Verhaltensregeln für Japan

     

Schuhe ... Straßenschuhe gelten in Japan als unrein. Deshalb ist es oberstes Gebot, die Schuhe beim Betreten eines Schreins, Tempels oder einer Privatwohnung auszuziehen. Auch wenn der Japaner seinem Gast anbietet, die Schuhe in seinem Heim anzubehalten, sollte man sie trotzdem als Zeichen der Höflichkeit ausziehen.


Nase putzen ... als äußerst unfein gilt es auch, sich die Nase in der Öffentlichkeit oder gar während des Essens zu putzen. Für diesen Fall ist es ratsam, sich auf ein stilles Örtchen zu begeben oder die Nase dezent hochzuziehen.


Visitenkarten ... in Japan ist es für Geschäftsreisende unbedingt erforderlich, entsprechende Karten bei sich haben, und zwar am besten beidseitig bedruckt (auf der einen Seite in Englisch oder Deutsch, auf der anderen Seite in Japanisch). Der Austausch von Visitenkarten macht es nicht nur leichter, die zahlreichen fremdländischen Gesichter auseinander zu halten, sondern ermöglicht den Japanern zugleich die hierarchische Einordnung eines Fremden. Es ist üblich und gilt als besonders höflich, die Visitenkarte mit beiden Händen zu überreichen und entgegenzunehmen. Die Karte sollte dann aber nicht weggesteckt werden, sondern sie wird genau studiert oder vor sich auf den Tisch gelegt, um immer wieder darauf zurückgreifen zu können.


Geschenke ... einen wichtigen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Japan bildet der Austausch von Geschenken; sie haben als Ausdruck der Verbundenheit, Dankbarkeit und auch als Zeichen des Respekts einen hohen Stellenwert. Die Größe des Geschenkes ist zweitrangig - Süßigkeiten oder Blumen reichen normalerweise aus. Auch ein Mitbringsel aus dem Heimatland des Gastes erfreut sich immer besonderer Beliebtheit.

   
Essen ... Geht man mit Japanern essen, sollte man sich nie selbst etwas zu trinken einschenken. Immer erst seinem Nachbarn etwas zu Trinken anbieten, dieser wird dann im Gegenzug dem Anderen etwas nachschenken. Auch sollte man es tunlichst vermeiden, beim Essen die Stäbchen aufrecht in den Reis zu stecken. Auf diese Weise wird der Reis nämlich ausschließlich am buddhistischen Hausaltar den Geistern der verstorbenen Vorfahren als Speiseopfer dargeboten.

 
Unterkünfte ... am Eingang jeder Unterkunft in japanischem Stil (Ryokan oder Minshuku) ziehen die Gäste ihre Schuhe aus und die bereitgestellten Hausschuhe an. Allerdings dürfen Tatami-Matten nur in Strümpfen oder barfuss betreten werden, am Eingang eines Tatami-Zimmers zieht man also auch die Hausschuhe aus. Im Zimmer sitzt man an einem niedrigen Tisch auf Sitzkissen, den zabuton. Im Winter liegt oft eine dicke Decke über dem Tisch (kotatsu) und unter dem Tisch hängt ein kleiner elektrischer Heizkörper. Man schlüpft unter die Decke und kann seine Beine und Füße wärmen. Das japanische Bett (futon), wird vor dem Schlafengehen auf den Tatami-Matten ausgebreitet. Normalerweise wird in japanischen Unterkünften ein dünner Baumwollkimono, der so genannte yukata bereitgelegt, welchen man in der Unterkunft nach dem abendlichen Bad tragen kann. Im Winter bekommt man zusätzlich ein dicke Kimonojacke zum Überziehen.


Toiletten ... die Toiletten sind normalerweise in japanischem Stil, d. h. man nutzt sie im Stehen. Man sollte unbedingt darauf achten, die Hausschuhe vor der Toilettentür auszuziehen und in die bereitstehenden Toilettenschuhe zu schlüpfen. Ebenso wichtig ist es, sie beim Verlassen der Toilette wieder gegen die eigenen Hausschuhe zu tauschen.

    

Öffentliche Bäder / onsen ... wenn man ein Gemeinschaftsbad oder öffentliches Bad besucht, entkleidet man in einem Vorraum und legt seine Kleidung in einen Korb oder ein Fach. Kleine Handtücher werden von den meisten Unterkünften gestellt, man kann sie als Waschlappen oder zum Abtrocknen benutzen. Zuerst wäscht man sich an den Duschen oder Wasserhähnen gründlich. Wenn keine Duschen vorhanden sind, gießt man sich das Wasser aus den Wasserhähnen mit Hilfe einer kleinen Plastikschüssel, die in den Bädern bereitstehen, über Kopf und Körper. Wenn keine Wasserhähne vorhanden sein sollten, dürfen Sie auch Wasser aus dem Bad schöpfen. Aber achten Sie darauf, das keine Seife in das Badewasser gelangt. Dann erst steigt man in das oft sehr heiße Badewasser zum Entspannen.

   

 

 

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