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Die Selbstverteidigung ist sicherlich die Königsdisziplin im Karate. Ohne Reglement gilt es einen beliebigen unbewaffneten oder bewaffneten Angriff eines oder mehrerer Gegner effektiv abzuwenden ...

Im Dojo gehört der Gi zur Etikette, in einer Realsituation hilft dies allerdings nicht weiter, denn dort können wir uns nicht kleidungs- oder dehnungstechnisch vorbereiten. Hier haben wir es mit Gegnern zu tun und nicht mit unterstützenden Partnern und eben diese Gegner zielen darauf ab, möglichst viel Schaden anzurichten. Für die Selbstverteidigung gilt grundsätzlich, diesen Schaden für die eigene Person so gering als möglich zu halten und den Angreifer effektiv von seinem Vorhaben abzubringen.

 

Als Basis dienen die im Karate-Training erlernten Techniken und Bewegungsmuster aber auch die entwickelte geistige Reife um mit Ruhe, Gelassenheit und Wachsamkeit gefährliche Situationen zu meistern. Im Interesse der Wirksamkeit ist es zu empfehlen, auch „über den Tellerrand hinaus zu sehen“, und nicht das bislang Erlernte als alleingültige Wahrheit anzunehmen. Dabei gibt es kein „unschlagbares Kampfsystem“, keinen „unschlagbaren Gegner“ und keine „unschlagbare Technik“. Der Erfolg einer Selbstverteidigung ist situationsabhängig und nicht ausschließlich auf die Fähigkeiten der Personen ausgerichtet. Es gibt nun einmal keinen „Meister“, der einer Pistolenkugel ausweichen kann und Geschichten über das Außer-Kraft-Setzen der Gesetzen der Physik sollten als das gesehen werden, was sie sind … Märchen.

 

Es gibt drei grundlegende Arten eines Angriffes/ Kampfes in den waffenlosen Kampfkünsten. Zum Einen sind da die schlagenden Kampfarten, wie Karate, Boxen, Taekwondo, dann die ringenden Kampfarten, wie Judo, Wrestling, Brazilian Jiu-Jitsu und last, but not least die  ausweichenden Kampfarten, wie Aikido, einige Formen des Ju-Jutsu … etc.

Jede Kampfkunst geht anders an einen Angriff heran. In der Regel ist es so, dass eine dieser drei Formen dominiert, da es entsprechend der Natur der Sache schwierig oder unmöglich ist, gleichzeitig ringend am Boden zu liegen und auszuweichen, oder zur selben Zeit auszuweichen und zu schlagen. Keine dieser Arten ist die „Beste“, jede hat Vor- und Nachteile, für eine sinnvolle Selbstverteidigung ist es jedoch von Bedeutung, alle drei Arten zu kennen und sich wirksam auf einzelne Formen einstellen zu können.

 

 

 

 
 
   

   

Eskalationsstufen

 

Prinzipiell können mindestens 5 Stufen der Eskalation und zugehörig 5 sinnvolle Reaktionsweisen unterschieden werden:

 

1. Stufe - Ein Streit/ Konflikt bahnt sich an

 

Bereits bevor der eigentliche Streit/ Konflikt ausbricht, gibt es erkennbare Anzeichen. Der potentielle Angreifer sondiert die Lage, d. h. das vermeintliche Opfer wird begutachtet und eingeschätzt, damit die Erfolgsaussichten möglichst gut sind. Ein wesentlicher Teil dieser Sondierung erfolgt beim Angreifer unterbewusst, indem Körperhaltung, Gesichtsausdruck, Bewegung und direktes Umfeld des Opfers instinktiv erfasst werden.

 

Lösung

 

Ein gutes Opfer strahlt für den Angreifer leicht erkennbar Schwäche aus. Diese typische Opferhaltung macht es einem Angreifer leicht, eine unbewusste oder bewusste Entscheidung zum Angriff zu treffen. Entsprechend macht es Sinn, ein möglichst schlechtes Opfer zu sein, sprich … durch erkennbare Signale dem Angreifer zu Erkennen zu geben, dass es unter Umständen keine sehr gute Idee ist, sich mit dieser Person zu streiten. Solche Signale sind zum Beispiel

 

… aufrechte Körperhaltung

… ruhiger und verbindlicher Blick

… ruhige, nicht fahrige Bewegung

… Eindruck, dass man Übersicht über das direkte Umfeld hat

 

2. Stufe - Ein Streit/ Konflikt bricht aus

 

Nicht immer ist es alleine die Opferhaltung, die einen Übergriff hervorruft, obwohl es wohl unbestritten sein dürfte, dass sie sehr förderlich ist. Wenn sich der Angreifer trotz einer guten Ausstrahlung doch zu einem Übergriff entschließt, wird dieser in der Regel ebenfalls abgestuft vorgetragen. Es ist zwar nicht unmöglich, aber doch sehr unüblich, dass ohne eine gewisse Vorgeschichte und ohne Vorwarnung, dem Opfer der "Schädel eingeschlagen" wird. Die Regel ist ein stufenweiser Aufbau des direkten Konflikts, der normalerweise mit einem verbalen Angriff beginnt und in der körperlichen Auseinandersetzung endet.

 

Lösung

 

Ein Opfer, das nicht anwesend ist, bietet dem Angreifer keine Möglichkeit zur Befriedigung. Einen kleinen, normalerweise nur verbal ausgetragenen Konflikt kann man beenden, indem man sich ohne Erklärung einfach vom Austragungsort entfernt, d. h. sich abwendet und weggeht. Bei einem deutlich aggressiver vorgetragenen Angriff genügt ein einfaches Abwenden nicht mehr, hier empfiehlt es sich, eine neue persönliche Bestleistung auf der Kurzstrecke aufzustellen.

Nicht bei Jedem stößt diese Flucht auf Zustimmung. Um einzusehen, dass es sich hierbei um die beste Lösung des Problems handelt, muss das erwählte Opfer über eine entsprechende Einstellung verfügen. Die Flucht hat nichts mit Schwäche zu tun, zumal gerade Personen, die einen verbalen oder körperlichen Angriff aufgrund ihrer Fähigkeiten überhaupt nicht zu scheuen bräuchten, diese Lösung eindeutig vorziehen. Die Mentalität eines Japaners kennt die typisch westliche Konfliktbewältigung durch aggressives "Contra geben" nicht. Eine freundliche Behandlung des Konfliktes und eine weiche Antwort sind hier die zentrale Haltung.

 

3. Stufe - Man kann sich nicht durch Flucht entziehen

 

Manchmal genügt der Wille alleine nicht und es ist nicht möglich (örtliche Gegebenheiten ?) den Ort des Geschehens zu verlassen. Der Konflikt wird nun also an das Opfer herangetragen.

 

Lösung

 

Die offenen, leeren Hände zum Angreifer gerichtet, stellt sich das Opfer mit angewinkelten Armen dem Angreifer entgegen und schreit so laut es geht „ … lassen sie mich in Ruhe … “, „ … lass mich in Ruhe … “ oder „ ... geh weh ... “.

Es ist entscheidend, dass dies überraschend (= sofort), äußerst bestimmt, sowie möglichst laut geschieht. Durch die Lautstärke werden auch umstehende Personen in den Konflikt mit einbezogen, d. h. es besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, von dieser Seite Hilfe zu erhalten. Der überraschende Ausbruch verursacht beim Angreifer eine zeitlich begrenzte Unsicherheit, die das Opfer für einen erneuten Fluchtversuch nutzen kann.

 

4. Stufe - Verbale Reaktionen helfen auch nicht weiter. Es erfolgt der körperliche Angriff.

 

Auch wenn dies auf den ersten Blick seltsam erscheinen mag: die reine Körperkraft ist nicht der ausschlaggebende Faktor in der Einschätzung einer Auseinandersetzung. Vielmehr ist das Wissen um allgemeingültige Prinzipien und deren gezielte und konzentrierte Umsetzung entscheidend.

Erfahrung im Umgang mit Konfliktsituationen ist hilfreich, wenn nicht sogar Voraussetzung um einen Übergriff unbeschadet zu überstehen. Fehlt diese Erfahrung, ist es tatsächlich so, dass im Falle einer Selbstverteidigung Körperkraft gegen Körperkraft steht - und der körperlich Überlegene gewinnt die Auseinandersetzung. In der Regel ist natürlich der Angreifer der körperlich überlegene, denn er wird sich wohl kein Opfer aussuchen, bei dem er keine Chance auf Befriedigung seiner Wünsche sieht.

 

Lösung

 

Der Angreifer versucht zu greifen oder schlägt/ tritt das Opfer. Der Angriff erfolgt nicht zögerlich, sondern bestimmt und rasch, entsprechend darf die Antwort ebenfalls nicht zögerlich kommen, ansonsten der Angreifer mit seiner Aktion erfolgreich sein wird.

Sich der Energie direkt entgegen zu stellen ist nicht anzuraten, da der Angreifer zunächst einmal sämtliche Vorteile auf seiner Seite hat. Die Energie des Angriffs muss abgelenkt werden, besser noch, es muss ihr ausgewichen werden. Die Lösung heißt also … Ausweichen und/oder Umlenken.

 

5. Stufe - Ausweichen/ Umlenken bringt kein Ende > Gegenangriff

 

Ein Angriff kann ein oder mehrere Male umgelenkt werden, man kann dem Angreifer auch mehrere Male ausweichen, der Konflikt lässt sich dadurch jedoch nur selten beenden. Dieses Ausweichen/ Umlenken lässt den Angreifer hilflos erscheinen und trägt dafür Sorge, dass dieser in machen Fällen erst richtig wütend wird. Gesucht ist also die Möglichkeit, den Konflikt rasch zu beenden.

 

Lösung

 

Erst auf dieser Stufe des Konfliktes ist die eigentliche Selbstverteidigung mit einem beherzten Gegenangriff angebracht. Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien (siehe folgende Ausschnitte) sind jedoch Grenzen gesetzt, beispielsweise muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden. Idealziel ist es, den Angreifer kampfunfähig zu machen, ohne einen nachhaltigen Schaden bei ihm zu verursachen.

   

Gesetzliche Grundlagen

 

Der rechtliche Hintergrund der Selbstverteidigung ist sehr problematisch. Letztendlich ist es fraglich, ob die erfolgreiche Verteidigung seiner Gesundheit durch die Anwendung von Selbstverteidigungstechniken bei einem eventuell folgenden Rechtsstreit positiv für den sich Verteidigenden ausgelegt wird. Unbeachtet dessen wird es im Moment der Bedrohung jedoch wichtig bleiben, möglichst unbeschadet aus der Gefahrensituation zu entkommen. Nachfolgend einige relevante Gesetzesgrundlagen:

 

§ 32 StGB - Notwehr

 

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

§ 33 StGB - Notwehrüberschreitung

 

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

 

§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand

 

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

 

§ 35 StGB - Entschuldigender Notstand

 

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahe stehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

 

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

   

 

 

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